Unsere Finanzierungsberatung umfasst:
• Hypothekarberatung
• Tragbarkeitsberechnung
• Ablaufplanung vom Notar bis zum Einzug
• Finanzierungseingaben und Offerten
• Eigenmittel und Finanzierungsquote
• Direkte oder indirekt Amortisation
• Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule
• Hypothekarmodelle
• Steuerliche Auswirkungen
Passend zu Ihrem Eigenheim suchen wir für Sie die geeignete Hypothek.
Individuell und abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse definieren wir gemeinsam die Tragbarkeit der Eigentumsfinanzierung, Zinspolitik, Konditionen, Fristen und Transparents der Kosten.
Sie haben die freie Wahl; Festhypothek, dynamische oder kombinierte Hypothek.
Neue Finanzierungsvorschriften in Kraft:
Richtlinien 2014 für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite
http://www.finma.ch/d/aktuell/Documents/mm-hypo-richtlinien-20120601-d.pdf
FINMA Hypothekar Richtlinien 2012
Medienmitteilung 2012
http://www.finma.ch/d/regulierung/Documents/veb-rl-grundpfand-rev-finma-def-mst-20140623.pdf
Allgemeine Regeln für Ihr Eigenheim und Ihre Budgetplanung
Damit die Freude am Eigenheim nicht getrübt wird, sollte der finanzielle Aufwand auch langfristig tragbar sein (Tragbarkeitsberechnung). Die folgenden Faustregeln unterstützen Sie bei der individuellen Budgetberechnung und helfen Ihnen, Ihre finanziellen Möglichkeiten einzuschätzen. Sie müssen aber unbedingt mit Ihrem persönlichen Finanzberater auf Ihre individuelle Situation abgestimmt werden und stellen deshalb keine verbindlichen Beratungs-Tipps dar.
Die 20:80-Regel für selbstbewohntes Wohneigentum (Finanzierungsquote)
20% der Anlagesumme sollte mit Eigenmitteln finanziert werden. 80% können in der Regel mit Fremdkapital, in Form einer I. und II. Hypothek, finanziert werden. Je höher das Eigenkapital, desto tiefer ist die Zinsbelastung und deshalb fällt i.d.R. die Steuerbelastung höher aus. Umso grösser aber das Fremdkapital, umso mehr sollte man die direkte- oder indirekte Amortisation beachten.
Die Tragbarkeit 1/3-Regel
Die jährlichen Ausgaben für Ihr Eigenheim sollten ein Drittel Ihres jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Dazu zählen die Zinsen für die I. und II. Hypothek, die Nebenkosten und die Amortisation der II. Hypothek.
Der Zinsaufwand wird hierbei anhand langjähriger Durchschnittswerte und nicht mit aktuellen Zinskonditionen berechnet.
Die 6%-Regel
Erfahrungsgemäss betragen die langfristigen Liegenschaftskosten (Zins, Amortisation, Nebenkosten) bei einer 80% Fremdfinanzierung bei rund 6% des Kaufpreises. Gemäss der 1/3-Regel sollten Sie über ein Jahreseinkommen von knapp 20% des Kaufpreises verfügen, was in etwa dem notwendigen Eigenkapital entspricht.
Finanzberatung
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