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1. Säule
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1. Säule
 
AHV und IV bilden die erste bzw. staatliche Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenz sichern.

Die erste Säule ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch.

Einige wichtige Links:

Bundesgesetz über die Alters- und HinterlassenenVersicherung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.10.de.pdf

Verordnung über die Alters- und HinterlassenenVersicherung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.101.de.pdf

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.20.de.pdf

Verordnung über die Invalidenversicherung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.201.de.pdf

Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.30.de.pdf

Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.301.de.pdf

   

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